Veranstaltungs- und Geschäftsbedingungen

Großer GmbH & Co. KG / ruhrKultour

Johannesstr. 10a
44137 Dortmund

Tel: 0231-22 66 514
Fax: 0231-22 66 525

Email: info@ruhrkultour.com

 

Wir freuen uns, dass Sie sich entschlossen haben, eine Veranstaltung von ruhrKultour durchführen zu lassen. Wir möchten Ihnen einen rundum gelungenen Event ermöglichen, hierzu gehören jedoch auch klare rechtliche Vereinbarungen, wie sie nachfolgend gemäß den Bestimmungen des BGB sowie des Reisevertragsgesetzes dargelegt sind. Wir empfehlen Ihnen, diese Bedingungen vor Abschluss des Vertrags sorgfältig zu lesen.

1.0 Abschluss des Vertrages

1.1 Der Reisevertrag muss schriftlich mit uns abgeschlossen werden. Mit dieser Veranstaltungsbuchung bieten Sie uns den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Buchung erfolgt durch Sie auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Teilnehmern, für deren Vertragsverpflichtung Sie wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, sofern Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.

1.2 Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche sollen schriftlich erfasst werden. Vereinbarte Sonderwünsche sind in die Rechnung und Bestätigung aufzunehmen.

1.3 An Ihre Veranstaltungsbuchung sind Sie zwei Wochen gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Veranstaltung durch uns schriftlich bestätigt. Kurzfristige Buchungen mit weniger als 14 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn führen durch die sofortige Bestätigung bzw. durch die Zulassung zur Veranstaltung zum Vertragsabschluß.

1.4 Telefonisch nehmen wir keine Reservierungen und Buchungen an.

1.5 Weicht unsere Veranstaltungsbestätigung oder Rechnung von Ihrer Veranstaltungsbuchung ab, so liegt in der Veranstaltungsbestätigung oder Rechnung ein neues Angebot vor, an das wir 10 Tage gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären.

1.6 Ausdrücklich in den Angeboten oder Rechungen als vermittelte Leistungen beschriebene Leistungen unterliegen nicht dem Reisevertragsrecht. Im Fall der Vermittlung ist unsere Haftung ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder unsere Hauptpflichten aus dem Vermittlervertrag betroffen sind oder zugesicherte Eigenschaften fehlen. Wir haften insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung, nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst.

2.0 Bezahlung

2.1 Es wird Ihnen nach Eingang der Buchung eine Rechnung erstellt. Diese Rechnung ist grundsätzlich sofort fällig, sollten keine anderen Absprachen schriftlich getroffen worden sein.

2.2 Alle Rechnungen müssen vor Veranstaltungsbeginn vollständig bezahlt sein, es sei denn, es wird vereinbart, dass gewisse Teilleistungen (Getränke zB) erst nach Veranstaltung abgerechnet werden.

3.0 Leistungen und Preise

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in der schriftlichen Veranstaltungs-Buchung und der Rechnung.

4.0 Preisänderungen

4.1 Wir können 4 Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5% des Gesamtreisepreises verlangen, wenn sich nach Vertragsschluss nachweisbar und unvorhergesehen die Veranstaltung, der Leistungsträger, die Beförderungskosten, die Angaben für Hafen-, Flughafen- oder Einreisegebühren erhöht haben oder für die betreffende Veranstaltung geltende Wechselkursänderungen eingetreten sind.

4.2 Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem verabredeten Abreisetermin verlangt werden. Eine zulässige Preisänderung einer wesentlichen Reiseleistung haben wir Ihnen unverzüglich nach Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund zu erklären.

4.3 Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5% des Gesamtreisepreises können Sie kostenlos zurücktreten oder statt dessen an einer anderen Veranstaltung teilnehmen, sofern wir Ihnen eine solche Veranstaltung ohne Mehrpreis bieten können.

4.4 Die Rechte nach 4.0 haben Sie unmittelbar nach unserer Erklärung der Preisänderung geltend zu machen.

5.0 Leistungsänderungen

5.1 Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Veranstaltungsvertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Abweichungen oder Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen.

5.2 Eine solche zulässige Änderung werden wir Ihnen unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund erklären.

5.3 Rücktritt oder Umbuchung Ihrerseits entsprechend Ziffern 4.3 und 4.4.

6.0 Stornierung, Rücktritt, Umbuchung

6.1 Die Endgültige Teilnehmeranzahl kann 18-14 Tage vor Beginn der Veranstaltung einmalig geändert werden. Dabei haben Sie die Möglichkeit bis zu +/- fünf Personen (bei Gruppen über 60 Personen bis zu 15% der Teilnehmeranzahl) gebührenfrei zu reduzieren bzw. (zum regulären Veranstaltungspreis, ohne Bearbeitungspauschale) hinzuzufügen. Weitere Stornierungen darüber hinaus von Personen sind gebührenpflichtig.

6.2 Stornierung / Nachbuchung Sie können jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Veranstaltung zurücktreten. Dieser Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Wir müssen als Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen eine Entschädigungsgebühr verlangen. Diesen Ersatzanspruch haben wir nach der Nähe des Zeitpunktes der Stornierung / Nachbuchung zum Veranstaltungsbeginn in einem prozentualen Verhältnis pauschaliert:

bis 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn 15% des Teilnehmerpreises,

ab 29. Tag - 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn 20%,

ab dem 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn 100%.

6.3 Nehmen Sie nach der Veranstaltungsbuchung der Veranstaltung Änderungen vor, wie Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft usw., so können wir Ersatz für die hierfür entstandenen Mehrkosten verlangen. Wir berechnen eine Umbuchungsgebühr von 25,- Euro per Umbuchung bis 30 Tage vor Reisebeginn. Umbuchungswünsche, die nach dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur durch Rücktritt vom Reisevertrag und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

6.4 Mehrkosten durch Verspätungen. Sollte die vereinbarten Zeiten mit einer Verspätung mehr als einer Stunde nicht eingehalten werden können, werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten pauschaliert in Höhe von 10% des Veranstaltungspreises in Rechnung gestellt.

7.0 Nicht in Anspruch genommene Leistungen

7.1 Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Abreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um eine Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen oder wenn Vorkehrungen zur Leistungserbringung getätigt wurden, die nicht abwendbare Kosten enthalten.

8.0 Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

8.1 Stört ein Reisender trotz Abmahnung des Veranstalters / seiner Reiseleiter / oder Guides nachhaltig weiter, so dass seine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die Teilnehmer nicht mehr zumutbar ist, können wir den Vertrag fristlos kündigen.

Die Teilnehmer dürfen vor und während der Sportveranstaltung – oder des sportlichen Teilbereichsder Veranstaltung nicht alkoholisiert sein und sich nicht alkoholisieren. Diese Sicherheitsregel wird während der Veranstaltung kontrolliert und führt bei Missachtung zum Ausschluss des / der Teilnehmer von sportlichen Aktivitäten. Eventuelle Mehrkosten durch Beförderungsleistungen werden hierzu in Rechnung gestellt. Gleiches gilt, wenn der Teilnehmer sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, wenn er sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält, die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt oder er den Anforderungen einer Unternehmung aufgrund der Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit nicht gewachsen ist. Uns steht in einem solchen Fall der Veranstaltungspreis weiter zu, sofern sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer weiteren Verwendung der Leistung( en) ergeben. Schadensersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt.

9.0 Kündigung infolge höherer Gewalt

9.1 Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z.B. Umweltkatastrophen, Hochwasser, behördliche Erlässe) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind im Kündigungsfalle verpflichtet, die zur Durchführung der Vertragsaufhebung notwendigen Maßnahmen  zu ergreifen; falls der Vertrag die Rückbeförderung mit umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von beiden Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.

10.0 Haftung des Veranstalters

10.1 Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibungen aller angegebenen Reiseleistungen (sofern nicht vor Vertragsabschluß eine Änderung der Angaben erklärt wurde) sowie die ordnungsgemäße Erbringung aller Leistungen.

10.2 Die Teilnahme an Veranstaltungen, die mit besonderen Risiken verbunden sind, erfolgt auf eigene Gefahr. Wir haften insoweit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

10.3 Unsere Haftung ist auf den dreifachen Veranstaltungspreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

10.4 Bei ausdrücklich als vermittelt bezeichneten Leistungen ist Ziffer 1.6 dieser Bedingungen zu beachten.

10.5 Ein Schadensersatz gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

10.6 Ansprüche des Reisenden aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, führen zu einer beschränkten Haftung des Reiseveranstalters bei Personenschäden bis zu 75.000 Euro je Veranstaltung und Reisendem; die Haftungsgrenze bei Sachschäden beträgt analog 4.000 Euro. Liegt der Reisepreis über 1.333 Euro, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschrankt.

10.7 Wir empfehlen Ihnen in Ihrem eigenen Interesse den Abschluss einer Reiseunfall-, Reisegepäck-, Reiserücktrittskosten, Rückführungskosten- und Reisekrankenversicherung:

11.0 Gewährleistungen

11.1 Wird die Veranstaltung nicht vertragsgemäß erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfen verweigern, wenn Sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen.

11.2 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Veranstaltung können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen.

11.3 Wird eine Veranstaltung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Veranstaltung infolge eines Mangels aus wichtigem, uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Bestimmung einer Frist ist entbehrlich, wenn Abhilfe unmöglich ist, verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird. Sie schulden uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren.

11.4 Sofern wir einen Umstand zu vertreten haben, der zu einem erheblichen Mangel der Veranstaltung geführt hat, können Sie Schadensersatz verlangen.

12.0 Mitwirkungspflichten

12.1 Sie sind verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

12.2 Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Leitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

13.0 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

13.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Veranstaltung haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Veranstaltung gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche geltend machen, wenn Sie ohne Ihr Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.

13.2 Ihre vertraglichen Ansprüche verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Veranstaltung dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

14.0 Pass-, Visa-, Gesundheitsvorschriften bei Auslandsveranstaltungen

14.1 Wir stehen dafür ein, Sie über die für deutsche Staatsbürger (ohne Besonderheiten wie Doppelstaatsbürgerschaft etc.) geltenden Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

14.2 Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Veranstaltung wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation unsererseits bedingt sind.

15.0 Recht am eigenen Bild, Videoaufnahmen

15.1 Falls Fotografen der Großer GmbH / Co. KG / ruhrKultour Fotos während der Veranstaltungen erstellen, haben Sie Anspruch, Kopien dieser Bilder zu erhalten.

15.2 Es besteht seitens der Teilnehmer und seitens des Buchenden ausdrücklich kein Unterlassungsanspruch gem. §§ 12, 862, 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog i.V.m. § 823 Abs. 2 i.V.m. §§ 22,23 KUG (Verbreiterhaftung). Auf Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 i.V.m. §§ 22,23 KUG wird ausdrücklich verzichtet. Die Lizenzanalogie (§ 97 Abs. 1 S. 1 UrhG), eine fiktive Lizenzgebühr für die Verwendung des Bildes, wird ausgeschlossen.

15.3 Wenn Sie eine Anfertigung von Fotos oder Filmaufnahmen ausschließen möchten, müssen Sie dies schriftlich spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitteilen.

16.0 Gerichtsstand

16.1 Gerichtsstand ist in allen Fällen Dortmund.

17.0 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen.

17.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Vertrages im Übrigen.